Legalisation · Apostille
Ein Dokument wirkt im Ausland nur mit lückenloser Beglaubigungskette
Für die Verwendung im Ausland durchlaufen in Thailand ausgestellte oder unterzeichnete Dokumente meist drei Stufen: Ein beim Lawyers Council registrierter Notarial Services Attorney (NSA) beglaubigt Unterschrift oder Kopie, die Konsularabteilung des thailändischen Außenministeriums bestätigt dies, und die Botschaft des Ziellandes in Bangkok legalisiert. Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten; es tritt für Thailand am 28. Februar 2027 in Kraft. Danach genügt für Deutschland, Österreich und die Schweiz als Vertragsstaaten grundsätzlich die Apostille statt der Botschaftslegalisation.
Geprüft von Anwälten und Steuerberatern · zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026
Drei Punkte vorab klären
- Ist das Zielland laut offizieller HCCH-Liste Vertragsstaat?
- Verlangt die Behörde Original, beglaubigte Kopie oder beglaubigte Übersetzung?
- Liegt das Ausstellungsdatum innerhalb der akzeptierten Gültigkeit?
Was wir übernehmen
- Prüfung der Unterlagen und Übersetzung Thai–Englisch–Deutsch
- Beglaubigung von Unterschrift, Kopie oder eidesstattlicher Erklärung durch NSA
- Einreichung beim Außenministerium und Begleitung der Botschaftslegalisation
- Schriftliche Bestätigung des Liefertermins vor Arbeitsbeginn
Zu den Kosten
Die Kosten hängen von Dokumentenzahl, Sprache und Beglaubigungsstufen ab; feste Preise veröffentlichen wir nicht. Vor Beginn erhalten Sie ein schriftliches Angebot, Behördengebühren werden separat in tatsächlicher Höhe ausgewiesen.