Notarial Services Attorney
Warum die deutsche Botschaft in Bangkok eine NSA-Beglaubigung verlangt
Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen von 1961 am 30. Juni 2026 beigetreten; für Thailand gilt es jedoch erst ab dem 28. Februar 2027. Bis dahin gibt es in Thailand keine Apostille. Stattdessen beurkunden speziell akkreditierte Anwälte der Rechtsanwaltskammer Thailand (Notarial Services Attorney, NSA) Unterschriften, Vollmachten und Kopien. Bis zum Inkrafttreten gilt: Erst nachdem das thailändische Außenministerium die Unterschrift des NSA legalisiert hat, akzeptieren die Botschaften Deutschlands, Österreichs und der Schweiz das Dokument für Standesamt, Grundbuch oder Finanzamt.
Geprüft von Anwälten und Steuerberatern · zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026
Häufig beglaubigte Dokumente
- Vollmacht zur Grundstücksverwaltung in Deutschland während des Ruhesitzes in Thailand
- Ehefähigkeitszeugnis bzw. Erklärung zum Familienstand für die deutsch-thailändische Trauung
- Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
- Beglaubigte Kopien von Reisepass, Meldebescheinigung und Rentenbescheid
- Eidesstattliche Versicherung für Nachlassverfahren am deutschen Nachlassgericht
- Unterschriftsbeglaubigung unter Kauf-, Erbverzichts- oder Scheidungsfolgeverträgen
Ablauf mit uns
1) Senden Sie uns per E-Mail einen Entwurf oder die Anforderung der zuständigen deutschen Behörde. 2) Wir prüfen die Formulierung in beiden Sprachen und schicken Ihnen den beurkundungsreifen Text zurück. 3) Terminvereinbarung in unserem Bangkoker Büro. 4) Unterzeichnung vor NSA, Anbringen der Prägung und der farbigen Kordel. 5) Wir übernehmen die Legalisierung im MFA (die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem MFA; den voraussichtlichen Zeitrahmen nennen wir vorab) und den Kurierweg zur Botschaft.
So entstehen die Kosten
Die Kosten hängen vom Sachverhalt, dem Dokumentenumfang und der Frist ab, deshalb veröffentlichen wir keine Festpreise. Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie vor Arbeitsbeginn ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Zeitrahmen und Honorar; Behördengebühren werden separat nach tatsächlicher Höhe ausgewiesen.