Skip to main content

Rechtsanwaltskanzlei · Bangkok & Isaan

Ein deutscher Vertrag schützt in Thailand nur so weit, wie das thailändische Zivilrecht ihn anerkennt

Viele deutschsprachige Mandanten bringen einen in Deutschland formulierten Vertrag mit und wundern sich, dass das thailändische Grundbuchamt ihn nicht akzeptiert. Wir übersetzen nicht nur — wir passen Klauseln an das thailändische Zivil- und Handelsgesetzbuch (Civil and Commercial Code) an, hinterlegen sie in beiden Sprachen und tragen sie dort ein, wo sie durchsetzbar sind: beim Land Office, im Handelsregister oder im Family Court.

Geprüft von Anwälten und Steuerberatern · zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026

Typische Mandate im deutschsprachigen Desk

  • Immobilienkauf mit 30-jährigem Erbbaurecht (Superficies) oder Nießbrauch (Usufruct)
  • Ehevertrag zwischen thailändisch-deutscher Ehe (Property Regime nach Sec. 1465 CCC)
  • Scheidung mit Sorgerechtsstreit und Auslandsbezug
  • Nachlass eines im Ausland verstorbenen Angehörigen mit Vermögenswerten in Thailand
  • Verkehrsunfälle mit Reisenden — Versicherung, Regress, Strafverfahren
  • Wirtschaftskriminalität, Betrug, Untreue in Joint-Venture-Konstellationen

So läuft ein Mandat ab

Erstgespräch (30 Minuten, kostenfrei) auf Deutsch. Danach schriftliches Mandat mit Kosten­aufstellung. Erste Frist- oder Klageschrift binnen 10 Werktagen. Für Prozesse an einem Provinzgericht außerhalb Bangkoks reisen wir zur mündlichen Verhandlung an; für Handelsschiedsverfahren nutzen wir THAC oder das Thailand Arbitration Institute. Alle Kommunikation läuft parallel in deutscher und thailändischer Sprache in Ihrer Akte.

So entstehen die Kosten

Die Kosten hängen vom Sachverhalt, dem Dokumentenumfang und der Frist ab, deshalb veröffentlichen wir keine Festpreise. Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie vor Arbeitsbeginn ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Zeitrahmen und Honorar; Behördengebühren werden separat nach tatsächlicher Höhe ausgewiesen.

Ausführliche Leitfäden

จ.–ส. 9–18น.ตอบกลับวันทำการ