Non-B-Visum · Work Permit · LTR
Am ersten Arbeitstag in Bangkok legal arbeiten — dafür braucht es zwei Behörden, nicht eine
Ein Non-Immigrant-B-Visum (Botschaft/Konsulat) erlaubt lediglich die Einreise mit Arbeitsabsicht. Erst die Arbeitserlaubnis („Work Permit“) des Arbeitsministeriums macht die Tätigkeit rechtmäßig. Wir koordinieren beide Verfahren, die 90-Tage-Meldung (TM.47), die TM.30-Wohnsitzmeldung und — sofern in Frage kommend — den Wechsel auf das steuerlich vorteilhafte LTR-Visum (Long-Term Resident).
Zwei getrennte Verfahren, ein Zeitplan
- Vor Ausreise: Non-B-Visum an der thailändischen Auslandsvertretung (Berlin, München, Frankfurt, Wien, Bern, Genf).
- Nach Ankunft: Beantragung der Arbeitserlaubnis beim Department of Employment (5–10 Werktage).
- Innerhalb 24 h nach Bezug einer Unterkunft: TM.30 durch den Vermieter bzw. das Hotel.
- Alle 90 Tage: TM.47-Meldung online oder per App — wir versenden Erinnerungen.
- Verlängerung: Arbeitserlaubnis und Aufenthalt jährlich, koordiniert mit den Firmenzahlen (Umsatz, Personal, Steuerabführung).
LTR-Visum als Alternative für Führungskräfte und Rentner
Das Long-Term Resident-Visum (10 Jahre) senkt die Einkommensteuer auf 17 % Pauschale für „Highly Skilled Professionals“ und befreit Rentner ab 50 Jahren von der 90-Tage-Meldung. Voraussetzungen: nachgewiesenes Jahreseinkommen ≥ 80.000 USD (bzw. 40.000 USD mit qualifizierender Investition) oder Rente/Pension in vergleichbarer Höhe. Wir prüfen die Eignung und begleiten den Antrag im BOI-Portal.
Kosten (Richtwerte)
Non-B-Visum in Deutschland: 60 € Konsulargebühr plus unsere Dokumentenerstellung 12.000 THB. Work Permit einschließlich Krankheitsattest und Ausbildungsnachweise: 25.000 THB Honorar zzgl. 3.100 THB Amtsgebühren für ein Jahr. LTR-Antrag: ab 90.000 THB Honorar zzgl. BOI-Gebühr. Familienzusammenführung (Non-O) je Angehörigem 15.000 THB.