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Non-B-Visum · Work Permit · LTR

Am ersten Arbeitstag in Bangkok legal arbeiten — dafür braucht es zwei Behörden, nicht eine

Ein Non-Immigrant-B-Visum (Botschaft/Konsulat) erlaubt lediglich die Einreise mit Arbeitsabsicht. Erst die Arbeitserlaubnis („Work Permit“) des Arbeitsministeriums macht die Tätigkeit rechtmäßig. Wir koordinieren beide Verfahren, die 90-Tage-Meldung (TM.47), die TM.30-Wohnsitzmeldung und — sofern in Frage kommend — den Wechsel auf das steuerlich vorteilhafte LTR-Visum (Long-Term Resident).

Zwei getrennte Verfahren, ein Zeitplan

  • Vor Ausreise: Non-B-Visum an der thailändischen Auslandsvertretung (Berlin, München, Frankfurt, Wien, Bern, Genf).
  • Nach Ankunft: Beantragung der Arbeitserlaubnis beim Department of Employment (5–10 Werktage).
  • Innerhalb 24 h nach Bezug einer Unterkunft: TM.30 durch den Vermieter bzw. das Hotel.
  • Alle 90 Tage: TM.47-Meldung online oder per App — wir versenden Erinnerungen.
  • Verlängerung: Arbeitserlaubnis und Aufenthalt jährlich, koordiniert mit den Firmenzahlen (Umsatz, Personal, Steuerabführung).

LTR-Visum als Alternative für Führungskräfte und Rentner

Das Long-Term Resident-Visum (10 Jahre) senkt die Einkommensteuer auf 17 % Pauschale für „Highly Skilled Professionals“ und befreit Rentner ab 50 Jahren von der 90-Tage-Meldung. Voraussetzungen: nachgewiesenes Jahreseinkommen ≥ 80.000 USD (bzw. 40.000 USD mit qualifizierender Investition) oder Rente/Pension in vergleichbarer Höhe. Wir prüfen die Eignung und begleiten den Antrag im BOI-Portal.

Kosten (Richtwerte)

Non-B-Visum in Deutschland: 60 € Konsulargebühr plus unsere Dokumentenerstellung 12.000 THB. Work Permit einschließlich Krankheitsattest und Ausbildungsnachweise: 25.000 THB Honorar zzgl. 3.100 THB Amtsgebühren für ein Jahr. LTR-Antrag: ab 90.000 THB Honorar zzgl. BOI-Gebühr. Familienzusammenführung (Non-O) je Angehörigem 15.000 THB.

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