TLAS · Deutschsprachiger Desk
In Thailand müssen Recht und Steuerberatung nicht in getrennten Kanzleien liegen
Thai Law & Accounting Services betreut deutschsprachige Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz seit über einem Jahrzehnt. Bei uns sitzen zugelassene Anwälte der thailändischen Rechtsanwaltskammer, TFAC-registrierte Wirtschaftsprüfer sowie ehemalige Steuerbeamte in derselben Besprechung — Ihre Rechts- und Steuerfragen werden in einer einzigen Kanzleiakte behandelt, nicht in getrennten Fäden.
Warum ein DACH-Desk in Thailand sinnvoll ist
Deutsche Rentner unterschätzen häufig die thailändischen Meldepflichten (TM.30, Non-O-Verlängerung, 90-Tage-Meldung); Unternehmer aus Österreich und der Schweiz stoßen beim Foreign Business Act, bei den BOI-Anreizen und beim Doppelbesteuerungsabkommen DBA-Deutschland/Thailand an rechtliche Feinheiten, die eine reine Übersetzung nicht auffängt. Unser Team klärt beides in einem Termin und schreibt die Beschlüsse in deutscher Sprache in Ihre Akte, damit Sie sie ohne Nacharbeit an Ihren Berater zu Hause weitergeben können.
Unsere Leistungsbereiche im Überblick
- Gesellschaftsgründung — Limited Company, Repräsentanz, BOI-Antrag, Beteiligungsstrukturen unter Berücksichtigung des DBA.
- Monatliche Buchhaltung & Steuern — VAT, Quellensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer (PND.50/51) und Halbjahresmeldung.
- Prüfung & interne Kontrollen — TFAC-Jahresabschlussprüfung, Gruppenreporting nach HGB/IFRS-Anhang.
- Zivil- und Wirtschaftsprozess — Vertragsstreitigkeiten, Forderungseinzug, Handelsschiedsverfahren (THAC/TAI).
- Aufenthalt & Arbeitserlaubnis — Non-Immigrant-B, LTR-Visum, 10-Jahres-Ruhesitzvisum, Familienzusammenführung.
- Nachlass & Vorsorge — Testament nach thailändischem Recht, Vorsorgevollmacht (Living Will), grenzüberschreitende Erbfolge Deutschland ⇄ Thailand.
Vier Standorte im Königreich
Hauptsitz Bangkok mit deutschsprachigem Empfang, dazu drei Niederlassungen im Nordosten (Isaan): Khon Kaen (Industrieregion, BOI-Cluster), Udon Thani (deutsche Ruheständler, medizinisches Zentrum) und Nong Khai (Grenze zu Laos, Logistik). Termine sind vor Ort, per Zoom und ausnahmsweise auch als Hausbesuch möglich.
Häufig gestellte Fragen
F: Wird das DBA Deutschland-Thailand automatisch angewendet? Nein. Sie müssen die Ansässigkeitsbescheinigung des zuständigen deutschen Finanzamts vorlegen und die Anrechnung beim thailändischen Revenue Department beantragen — wir übernehmen die Kommunikation.
F: Kann meine deutsche GmbH 100 % einer thailändischen Gesellschaft halten? Nur mit BOI-Genehmigung, Foreign Business License oder in einem der zulässigen Sektoren (z. B. Export, Regionalzentrale). Alternativ strukturieren wir mit Vorzugsaktien und Stimmrechtsvereinbarungen.
F: Wer haftet bei einer Steuerprüfung? Als eingetragene TFAC-Prüfer stehen wir persönlich für unsere Prüfvermerke ein und begleiten Sie in jede Vorladung, ohne Zwischenschalten eines externen Anwalts.